Was darf ein Privatdetektiv nicht?

Privatdetektive sind Spezialisten in der Beschaffung von Informationen. Sie arbeiten im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden und werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Die Tätigkeiten von Privatdetektiven sind jedoch nicht uneingeschränkt, es gibt bestimmte Dinge, die ein Privatdetektiv nicht darf. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel aufzeigen, was Privatdetektive dürfen und was nicht.

Was darf ein Privatdetektiv?

Ein Privatdetektiv ist ein freier Beruf und muss sich an bestimmte gesetzliche Vorschriften halten. Zu den Aufgaben eines Privatdetektivs zählen:

Personenüberwachung
Beschattung von Personen
Observation von Personen
Recherche von Informationen
Beweissicherung
Ein Privatdetektiv darf auch verdeckte Ermittlungen durchführen, um Beweise zu sammeln. Dabei muss jedoch das Persönlichkeitsrecht des zu observierenden Menschen gewahrt werden. Eine heimliche Überwachung von Personen ist nur erlaubt, wenn eine Straftat vorliegt und die Überwachung zur Aufklärung beiträgt.

Was darf ein Privatdetektiv nicht?

Ein Privatdetektiv darf nicht alles tun, was er möchte. Es gibt bestimmte gesetzliche Vorschriften, an die er sich halten muss. So ist es einem Privatdetektiv beispielsweise nicht erlaubt:

Straftaten zu begehen
Ein Privatdetektiv darf keine Straftaten begehen, auch nicht im Auftrag des Klienten. Dazu zählen zum Beispiel:

Hausfriedensbruch
Körperverletzung
Diebstahl
Verletzung des Briefgeheimnisses
Wenn ein Privatdetektiv eine Straftat begeht, kann er dafür strafrechtlich belangt werden.

Illegale Überwachung
Eine Überwachung von Personen darf nur stattfinden, wenn diese davon wissen oder es einen triftigen Grund gibt, wie etwa einen konkreten Verdacht auf eine Straftat. Eine heimliche Überwachung, ohne dass eine Straftat vorliegt, ist nicht erlaubt.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Ein Privatdetektiv darf die Privatsphäre eines Menschen nicht unverhältnismäßig verletzen. So ist es ihm beispielsweise nicht erlaubt, ohne Genehmigung eine Wohnung zu durchsuchen oder Abhörgeräte zu installieren.

Datenmissbrauch
Ein Privatdetektiv darf nur diejenigen Daten erheben, die für den Auftrag relevant sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Veröffentlichung ist ohne Genehmigung nicht erlaubt.

Fazit

Ein Privatdetektiv ist ein Spezialist in der Beschaffung von Informationen. Er darf jedoch nicht alles tun, was er möchte. Es gibt bestimmte gesetzliche Vorschriften, an die er sich halten muss. Wenn ein Privatdetektiv gegen diese Vorschriften verstößt, kann er strafrechtlich belangt werden.